Christiane Lassowski – Notarin

Das Amt des Notars / der Notarin unterscheidet sich grundlegend von der Tätigkeit des Rechtsanwalts / der Rechtsanwältin.

 

Während Kernkompetenz anwaltlicher Tätigkeit die einseitige Interessenvertretung im streitigen Verfahren ist und der Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes lediglich den allgemein geltenden Gesetzen sowie standesrechtlichen Gepflogenheiten unterworfen ist, hat der Notar / die Notarin auf seinem Arbeitsgebiet der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit objektiv die Interessen sämtlicher Verfahrensbeteiligter zu wahren und unterliegt insoweit strengen dienstrechtlichen Vorschriften.

 

Er / sie bekleidet ein öffentliches Amt, in welches er/sie nur bei entsprechend nachgewiesener Qualifikation berufen wird, und unterliegt engmaschiger Aufsicht und Prüfung.

Als Notarin streite ich daher nicht an Ihrer Seite, sondern berate und begleite Sie in sämtlichen Fragen der vorsorgenden Rechtspflege und der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

  • A Adoption

  • B Betreuungsverfügung, Beratung, Beurkundung, Beglaubigung

  • C Christiane Lassowski

  • D Dumme Fragen gibt es nicht. Mir ist wichtig, dass Sie mein Handeln verstehen, genauso wie ich Ihr Handeln verstehen möchte, wenn ich Sie einmal beruflich in Anspruch nehmen muss.

  • E Erbausschlagung, Ehevertrag, Eintragung im Grundbuch

  • F Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • G Gütertrennung, Gesellschaftsvertrag, Grundstückskaufvertrag, Grundschuld

  • H Handelsregisteranmeldung

  • I Immobilienerwerb, Identitätserklärung

  • J Juristendeutsch wird erklärt

  • K Klauselumschreibung, Kaufvertrag

  • L Löschungsantrag und -bewilligung

  • M Markenanmeldung

  • N Nachverpfändung, Nießbrauch, Nachlassangelegenheit

  • O Organ der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • P Patientenverfügung, Pflichtteilsverzicht, Pfandrecht

  • Q Quotenänderung

  • R Registeranmeldung, Rangbescheinigung

  • S Schuldanerkenntnis, Scheidungsfolgenvereinbarung

  • T Testament, Teilungserklärung

  • U Unterschriftsbeglaubigung, Unterwerfungserklärung

  • V Vorsorge- und sonstige Vollmacht, Verwalterzustimmung, Vereinsregisteranmeldung

  • W Wohnungskaufvertrag, Wiederkehrende Nutzung und Leistung

  • X Ist kein „U“ und wird hier auch nicht für ein solches vorgemacht

  • Y Hierzu fällt selbst dem findigsten Juristen nichts ein

  • Z Zustimmungserklärung