Strafrecht in Eckernförde
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist für Betroffene regelmäßig mit erheblicher Unsicherheit und Belastung verbunden. Ich berate und verteidige Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten von Beginn des Verfahrens an – gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Ich unterstütze Sie insbesondere, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, Sie eine Vorladung erhalten haben, ein Strafbefehl ergangen ist oder Anklage erhoben wurde. Auch bei Ordnungswidrigkeiten und sonstigen strafrechtlichen Vorwürfen stehe ich Ihnen beratend und verteidigend zur Seite.
Gerade zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens ist es häufig sinnvoll, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen und die Ermittlungsakte prüfen zu lassen. Auf dieser Grundlage kann die weitere Verteidigungsstrategie abgestimmt und die eigene Rechtsposition verlässlich eingeschätzt werden.
Typische Themen sind insbesondere:
- Ermittlungsverfahren
- Vorladung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
- Strafbefehl
- Anklage und Hauptverhandlung
- Einstellung von Strafverfahren
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeiten
- Vertretung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
- Verteidigung in Strafverfahren
Mir ist wichtig, dass Sie wissen, was auf Sie zukommt und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Ich bespreche mit Ihnen verständlich den Stand des Verfahrens, die nächsten Schritte und die in Ihrer konkreten Situation sinnvolle Vorgehensweise.
Beratungstermine sind sowohl telefonisch als auch persönlich in meiner Kanzlei in Eckernförde möglich.